Kopfzeile
Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.tg.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Eppishausen, Alters- und Pflegeheim Schloss: Sonntag von 10.30 - 11.00 h
Buchackern, Wullästübli: Samstag von 19.30 - 20.00 h
Riedt/Ennetaach, Regulastübli: Samstag von 19.00 - 20.00 h
Engishofen, Kindertarten: Samstag von 19.30 - 20.00 h
Kümmertshausen, Schulhaus: Sonntag von 10.15 - 10.45 h
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Identitätskarte oder den Pass mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
- Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
- Der Briefumschlag kann unfrankiert der Post übergeben werden (A-Post) oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
- Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eingetroffen sein.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Wahlzettel nicht ins Stimmzetttelkuvert eingelegt ist
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist
- die Sendung mehr Stimmzettelkuverts als Stimmrechtsausweise enthält
- das Stimmzettelkuvert auch den Stimmrechtsausweis enthält
- das Stimmzettelkuvert mehr als einen Wahlzettel pro Wahl enthält