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Ausrichtung sozialhilferechtlicher Unterstützung
Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Erlen haben und sich in einer Notlage befinden. Die Hilfe kann in Form von Beratung oder finanzieller Unterstützung erfolgen. Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen.
Anspruch auf finanzielle Hilfe besteht, wenn die eigenen Mittel oder andere finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder fehlen oder nicht genügen. Schulden werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Zur Prüfung des Anspruchs hat der/die Gesuchstellende umfassend über die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse Auskunft zu geben und Akteneinsicht, sofern diese zur Prüfung des Unterhaltsanspruchs erforderlich sind, zu gewähren.
Wer finanzielle Leistungen der Sozialhilfe bezieht, ist verpflichtet, an gemeindeübergreifenden Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen teilzunehmen. Weigerung oder nicht Einhaltung von Auflagen des Sozialamtes haben Kürzungen oder gar Einstellung der Leistungen zur Folge.
Leistungen der Sozialhilfe werden aus Steuergeldern finanziert und sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig. Nach Beendigung der finanziellen Unterstützung wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse Rückzahlungen zulassen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheit und Soziales | 071 649 30 66 | sozialamt@erlen.ch |