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Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien
Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken sind die Kanzlei (Gemeindeschreiber) oder die Einwohnerdienste zuständig. Die Unterschrift muss in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit einem Pass oder einer Identitätskarte (ID) ausweisen können. Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien sind kostenpflichtig.
Sollte der Gemeindeschreiber nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie auch Beglaubigungen auf dem Notariat in Sulgen oder dem Notariat in Amriswil.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 071 649 30 60 | einwohnerdienste@erlen.ch |
Name | Download |
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